Casa Andelka – A LLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH
8.1)
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen durch das Haus Casa Andelka (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen. Der
Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken sind ausdrücklich nicht gestattet und begründen ein fristloses Kündigungsrecht
für das Haus Casa Andelka. Dies gilt auch wenn in den Gästezimmern mehr als die vereinbarte und
festgelegte Personenzahl übernachten. Wir behalten uns das Recht auf Nachberechnung der entstandenen
Kosten vor.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Text-
form vereinbart wurde. Für alle Leistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fürden Hotelaufnahmevertrag des Hauses Casa Andelka.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, – PARTNER
Vertragspartner sind das Haus Casa Andelka und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags
des Gastes in Verbindung mit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail, Brief) durch das Haus Casa Andelka
zustande. Für den Fall der Buchung über die Haus Casa Andelka eigene
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Haus Casa Andelka ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hauses Casa Andelka zu zahlen. Dies gilt auch für
vom Gast direkt oder über das Haus Casa Andelka beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom
Haus Casa Andelka verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-
den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kom-
munalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.Das Haus Casa Andelka ist berechtigt den geschuldeten Übernachtungspreis im Voraus bzw. bei Anreise vor dem Check-In in voller Höhe zu kassieren. Wir akzeptieren Barzahlung in CZK oder EUR bzw. Banküberweisung. Unsere Bankverbindung ist auf der Preistafel angegeben.Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung loka-
ler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend ange-
passt. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschlussund Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Verein-
barung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5 Das Haus Casa Andelka ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten
die gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsum-
fanges, ist Haus Casa Andelka berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag
vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Das Haus Casa Andelka ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und
künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer
3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
3.8 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung
des Hauses Casa Andelka aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden
kann.
4 RÜCKTRITT /KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES GASTES
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES Hauses Casa Andelka („NO SHOW “)
4.1 Eine einseitige Lösung des Gastes von dem mit dem Haus Casa Andelka geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder
Kündigungsrecht besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Haus Casa Andelka und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hauses Casa Andelka auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn
er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Haus Casa Andelka in Textform ausübt.
4.3 Das Haus Casa Andelka gewährt seinen Gästen eine 7tägige* kostenfreie Stornofrist (*=Wochentage).
Die Stornierung bedarf der Schriftform. Das Haus Casa Andelka versucht nach Ablauf der Stornofrist die
kostenneutrale Weitervermietung der betreffenden Zimmer Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rück- tritts- oder Kündigungsrecht, behält das Haus Casa Andelka den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Haus Casa Andelka hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so
kann das Haus Casa Andelka den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall
verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu
zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES HAUSES CASA ANDELKA
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-
rücktreten kann, ist das Haus Casa Andelka in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast
auf Rückfrage des Haus Casa Andelkas mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf
Rückfrage des Haus Casa Andelkas mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher-
heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Haus Casa Andelka gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Haus Casa Andelka ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Haus Casa Andelka berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Haus Casa Andelka nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen we-
sentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zah-
lungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Haus Casa Andelka begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Haus Casa Andelkas in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Haus Casa Andelkas
zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Haus Casa Andelkas begründet keinen Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des
Haus Casa Andelkas gegen den Gast bestehen, so kann das Haus Casa Andelka diesen pauschalieren. Die
Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, – ÜBERGABE UND – RÜCKGABE, HAFTUNG
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht aus-drücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Haus Casa Andelka spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Haus Casa Andelka aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß
Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Haus Casa Andelka kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4 Der Gast und dessen Begleitpersonen haften gegenüber dem Haus Casa Andelka für während der
Mietzeit entstandene, verursachte Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar in den
Gästezimmern und -räumen sowie bei Verlust der überlassenen Gästezimmerschlüssel nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung gilt auch für Schäden die durch zum Gast oder dessen
Begleitperonen gehörende mitgeführte Haustiere verursacht wurden. Diebstahl und vorsätzliche
Sachbeschädigung werden zur Anzeige gebracht.
7 HAFTUNG DES HAUSES CASA ANDELKA
7.1 Das Haus Casa Andelka haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Haus Casa Andelkas beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hauses Casa Andelka beruhen. Vertragstypische Pflichten sind
solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung
der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hauses Casa Andelkas steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in
dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hauses Casa Andelka auftreten, wird das Haus Casa Andelka bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Haus Casa Andelka dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für
in dem Haus Casa Andelka verloren gegangene Wertsachen bzw. Bargeld wird keine Haftung übernommen,
es sei denn, den gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen trifft nachweislich ein Verschulden. Das
Haus Casa Andelka bietet keine Verwahrung im Safe / Zimmersafe an. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500
Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Haus Casa
Andelka.
7.2.1 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung
und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hauses Casa Andelka auch bei Verletzung von
Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung
7.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage des Hauses Casa Andelka oder auf dem Gästeparkplatz des
Hauses Casa Andelka, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gästeparkplatz des Hauses Casa Andelka
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Haus Casa Andelka nur nach Maßgabe
der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Haus Casa Andelka mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Gaste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Haus Casa Andelka kann nach vorheriger
Absprache mit dem Gast die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von
Post und Warensendungen übernehmen. Das Haus Casa Andelka haftet hierbei nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.5 Die Benutzung sonstiger Einrichtungen und Anlagen auf dem Firmengelände erfolgt auf eigene Gefahr.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Ist der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichts-
stand Karlovy Vary der Gerichtsstand des Betriebsortes des Hauses Casa Andelkas.Das Haus Casa Andelka kann wahlweise den Gast aber auch am Sitz des Gastes verklagen. Dasselbe gilt jeweilsbei Gästen, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU
haben.
8.3 Es gilt tschechisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Haus Casa Andelka darauf hin, dass die Europäische
Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-
Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Haus Casa Andelka behält sich die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen vor.
© Casa Andelka 04. Juni 2024. Bei allen Übersetzungen gilt die deutsche Version als Originalversion.